99 Millionen für Überwachung

2. Dezember 2014

Ständerat sagt Ja zum Ausbau der Anlagen

Bern. Die Strafverfolgungsbehörden sollen in den nächsten Jahren 99 Millionen Franken erhalten, um ihre Anlagen zur Überwachung von Telefon- und Datenverkehr auszubauen und zu erneuern. Der Ständerat hat am Dienstag einstimmig grünes Licht gegeben für den vom Bundesrat beantragten Kredit. Er folgte damit ihrer vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommission, welche den Kredit ebenfalls einstimmig gutgeheissen hatte. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Stimmt auch er dem Kredit zu, steht der Umsetzung nichts mehr im Weg. Pro Jahr beträgt der Bedarf durchschnittlich knapp 17 Millionen Franken. Insgesamt investiert werden sollen gemäss der Botschaft des Bundesrats zwischen 2016 und 2021 rund 112 Millionen Franken. Davon können 13 Millionen Franken mit personellen Ressourcen des Justiz- und Polizeidepartements erbracht werden.

Modernere Technologien

Das Geld fliesst einerseits in das neue Basissystem des Dienstes Überwachung Post und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Andererseits müssen veraltete Teile der Systeme beim Dienst ÜPF ersetzt werden. Zudem sind laut Justizministerin Simonetta Sommaruga Anpassungen an technische Entwicklungen und an das laufend wachsende Angebot der Fernmeldedienstanbieter nötig. Der Ständerat teilte gestern diese Auffassung. Mit dem total revidierten Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) werden Telefon- und Computerüberwachung neu geregelt. Der Ständerat hat die Vorlage bereits abgesegnet, sie ist aber unter Beschuss. Das neue Basissystem wird beim Dienst ÜPF voraussichtlich Mitte 2015 in Betrieb genommen. SDA

 

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