Jetzt kommt raus: Umstrittene DNA-Analyse kam bereits vor Fall Rupperswil zur Anwendung

15. August 2017

Noemi Lea Landolt und Mark Walther, Aargauer Zeitung

Beim Vierfachmord von Rupperswil hat die Aargauer Staatsanwaltschaft die sogenannte DNA-Verwandtenrecherche angewendet. Ziel der umstrittenen Methode ist es, den Täter über kriminelle Familienmitglieder zu ermitteln. Nun zeigt sich: in mindestens einem weiteren Fall griff die Staatsanwaltschaft im Aargau auf dieses Mittel zurück.

Mediensprecherin Fiona Strebel von der Staatsanwaltschaft Aargau, gibt sich bedeckt. Sie bestätigt beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) einen Antrag auf DNA-Verwandtenrecherche gestellt zu haben, der auch bewilligt wurde. «Inhaltlich nehmen wir keine Stellung», so Strebel.

Es sei aber nicht der erste Fall, bei dem die Aargauer einen Antrag für eine DNA-Verwandtenrecherche beim Fedpol stellten. «Aufgrund des Untersuchungsgeheimnisses kann ich keine näheren Auskünfte geben.» Wie oft genau und bei welchen Fällen die Staatsanwaltschaft eine solche Recherche beantragt hat, sagt Strebel nicht. Sie sagt auch nichts zu den Gründen, die für eine Verwandtenrecherche sprechen.

Über Familienmitglieder den Täter ermitteln

Finden Ermittler am Tatort DNA-Spuren, werden diese standardmässig mit den fast 200,000 Profilen in der nationalen Verbrecherdatenbank abgeglichen. Gibt es einen Treffer, führt das meistens zum Täter. Nach dem Vierfachmord in Rupperswil am 21. Dezember 2015 haben die Ermittler in der Datenbank aber nicht nur nach einer hundertprozentigen Übereinstimmung gesucht. Um den Täter zu finden, haben sie auch auf eine umstrittene Methode zurückgegriffen, die sogenannte DNA-Verwandtenrecherche. Das berichtete die «Sonntags Zeitung».

Das Ziel der Verwandtenrecherche ist es, dem Täter über kriminelle Familienmitglieder, deren DNA in der Datenbank erfasst ist, auf die Spur zu kommen. Damit die Suche einen Treffer ausspuckt, reicht bei der Verwandtenrecherche eine teilweise Übereinstimmung der DNA, wie sie etwa Geschwister oder Kinder und ihre Eltern haben

Keine gesetzliche Grundlage

Die DNA-Verwandtenrecherche ist als Methode umstritten. Eine gesetzliche Grundlage im DNA-Profilgesetz fehlt. Seit Ende 2015 ist die Verwandtenrecherche jedoch möglich, weil sich der Kanton Genf das Recht vor dem Bundesstrafgericht erstritten hat. Es ging um ein ungeklärtes Tötungsdelikt. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte sich damals gewehrt, den entsprechenden Antrag aus Genf zu bewilligen.

Die Verwandtenrecherche weite den Zweck der DNA-Analyse aus, kritisiert der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger. Er war früher stellvertretender Fedpol-Direktor und hatte in dieser Funktion den Antrag der Genfer persönlich abgelehnt: «Das ist kriminalpolitisch und grundrechtlich bedenklich. Wir bewegen uns hier auf einem gefährlichen Weg», sagt er zur «Sonntagszeitung».

Kritik übt auch der Anwaltsverband: Strafrechtsprofessor Niklaus Ruckstuhl sagt, sein Verband erachte die Verwandtenrecherche schlicht als «unzulässig, so wünschbar der Erfolg im Einzelfall auch sein mag».

Alle bisherigen Anträge bewilligt

Der Erfolg der Methode ist bis jetzt ausgeblieben. Luzlana Musliu, Mediensprecherin beim Fedpol, sagt auf Anfrage der az, die DNA-Verwandtenrecherche habe bisher ihres Kenntnisstandes nach noch nie zum Täter geführt. Bis jetzt habe das Fedpol zwölf Anträge bewilligt: Achtmal ging es um ein Tötungsdelikt, zweimal um Mord, einmal um Brandstiftung und einmal um Vergewaltigung mit schwerer Körperverletzung. «Die Staatsanwaltschaften haben eine DNA-Verwandtenrecherche noch nie für Bagatelldelikte beantragt», sagt Lulzana Musliu. Es sei bisher auch kein Antrag abgelehnt worden. Jeder Fall werde aber individuell angeschaut.

 

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