Roger Braun, Schweiz am Wochenende
Die Polizei soll zu Fahndungszwecken mehr Kompetenzen bei DNA-Analysen erhalten. Das plant Justizministerin Keller-Sutter.
DNA-Analysen sind bereits heute unverzichtbar bei der Verbrechensbekämpfung. Nun will die Polizei weiter gehen und gezielt nach körperlichen Merkmalen fahnden. Auch DNA-Profile von Familienangehörigen der Täter will sie nutzen.
Ein Haar, eine Hautschuppe, ein Tropfen Blut: Praktisch jeder Verbrecher hinterlässt eine Spur bei seiner Tat. Und jeder dieser winzigen Teilchen kann ihm zum Verhängnis werden. Möglich macht es die Desoxyribonukleinsäure, kurz DNA. In ihr ist das Erbgut eines jeden Menschen abgelegt. Entscheidend für die Polizei ist: Jede DNA weist eindeutig auf eine Person hin - von eineiigen Zwillingen mal abgesehen.
Der Bund unterhält eine Datenbank mit rund 192,000 DNA-Profilen von verurteilten Straftätern und Beschuldigten. Findet die Polizei an einem Tatort verdächtige Spuren, gleicht sie diese mit der DNA-Datenbank ab. Gibt es eine Übereinstimmung, kann die Polizei gezielt die betreffende Person befragen. Die Methode ist ein Erfolgsrezept: Jährlich stimmen gegen 6.000 Tatortspuren mit einer in der Datenbank verzeichneten Person überein. Nicht selten handelt es sich dabei um den Täter.
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