Kontakt mit Journalisten? Verdächtig!

1. November 2013

Von Simone Rau, Tages-Anzeiger

Im «Fall Mörgeli» greift die Staatsanwaltschaft hart durch: Ein Uni-Mitarbeiter hatte Kontakt mit dem «Züritipp» - und wurde von der Polizei einvernommen.

Peter Müller* ahnte nichts Böses, als er das Ausgehmagazin «Züritipp» im September 2012 auf eine Veranstaltung an der Universität Zürich hinwies. Schon früher hatte der Unimitarbeiter Kontakt zu Journalisten der Tamedia gepflegt, die auch den «Tages-Anzeiger» herausgibt.

Vor kurzem nun wurde Müller überraschend von der Kantonspolizei Zürich kontaktiert. Er müsse zur Einvernahme im Fall Mörgeli erscheinen. Über diesen hatte der «Tages-Anzeiger» ein erstes Mal am 11. September 2012 berichtet. Bald darauf nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung auf. Weder arbeitet Müller am Medizinhistorischen Institut, noch hatte er jemals mit Mörgeli oder der diese Woche entlassenen Titularprofessorin Iris Ritzmann zu tun.

Auch der Unimitarbeiter Daniel Weber* erhielt kürzlich einen Anruf von der Kantonspolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Ein paar Tage später folgte die schriftliche Vorladung zur Einvernahme. Der Grund: Auch Weber hatte im September 2012 Kontakt mit einem Journalisten gehabt. Dieser ist bei den AZ Medien angestellt, deren Sonntagszeitung nach dem TA ebenfalls über den Fall Mörgeli berichtete. Der Kontakt mit dem Journalisten der AZ Medien habe auf privater Basis stattgefunden, sagt Weber. Auch er arbeitet nicht am Medizinhistorischen Institut, auch er kennt weder Mörgeli noch Ritzmann persönlich.

«Es war völlig grotesk», sagt Weber, der während rund einer halben Stunde einvernommen wurde. «Ich machte dem Polizisten klar, dass es sich beim Kontakt mit dem Journalisten um eine private Angelegenheit gehandelt hatte. Und dass ich mit dem Fall Mörgeli nichts zu tun habe.» Sogar der Beamte habe die Absurdität der Situation erkannt und ihm ohne weiteres geglaubt. Aufgrund der Vorkommnisse gehe er davon aus, dass er «offenbar Teil einer breit angelegten Abhöraktion geworden sei», sagt Weber. Über den Umgang mit persönlichen Daten sei er sehr besorgt.

23 Mitarbeiter einvernommen

Tatsächlich hat der zuständige Staatsanwalt Andrej Gnehm (SVP) eine ganze Reihe von Auskunftspersonen einvernehmen lassen, wie Recherchen des TA zeigen. Sie alle haben sich durch Kontakte mit der Presse im letzten Spätsommer verdächtig gemacht. Konkret umfasst die Liste der einvernommenen oder noch zu befragenden Auskunftspersonen 23 Unimitarbeiter. Sie sind an unterschiedlichen Instituten und Fakultäten und hauptsächlich im Mittelbau angestellt, also beispielsweise Assistenten oder Dozenten, die keine Professur innehaben.

Das stösst auf Verwunderung - auch bei Professoren. «Ich habe keine Ahnung, warum ich nicht einvernommen wurde», sagt beispielsweise der Geschichtsprofessor Jakob Tanner. «Ich pflege mit der Presse einen überaus intensiven Kontakt.» Auch während der kritischen Zeit habe er wohl mal mit einem Journalisten telefoniert oder gemailt. «Es sieht danach aus, als hätte die Staatsanwaltschaft mithilfe der Uni eine Art Rasterfahndung betrieben», sagt Tanner. Der Vertrauensverlust sei «massiv».

Auch der Geschichtsprofessor Philipp Sarasin kennt Unimitarbeiter, die im Fall Mörgeli einvernommen wurden - obwohl sie «rein gar nichts mit Mörgeli, Ritzmann oder dem Medizinhistorischen Institut zu tun haben». Das sei «schlicht unglaublich, ja skandalös». Die 23 Mitarbeiter wurden nicht als Zeugen, sondern als Auskunftspersonen befragt. Die Staatsanwaltschaft schloss demnach nicht aus, dass sie mit der Amtsgeheimnisverletzung etwas zu tun haben. Denn anders als Zeugen können Auskunftspersonen nachträglich zu Beschuldigten werden.

Offenbar besteht zudem eine zweite, breiter gefasste Liste mit über 100 Namen. Sie alle haben in der kritischen Zeit irgendwelche Kontakte zu den Medienhäusern Tamedia oder AZ Medien gepflegt - zum Teil beruflich, zum Teil privat, sowohl über E-Mail als auch über Telefon. Warum von den über 100 Mitarbeitern die erwähnten 23 einvernommen wurden und was dabei herauskam - dazu äussert sich die zuständige Staatsanwaltschaft nicht. Zu derzeit hängigen Strafverfahren gebe man keine Auskunft, sagt Corinne Bouvard, Sprecherin der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft.

E-Mail-Domain UZH.ch gescannt

Betroffene und mit ihnen Professoren vermuten, dass die Unileitung der Staatsanwaltschaft den Zugang zur gesamten E-Mail-Domain UZH.ch gestattete. Auch von gescannten Telefonkontaktlisten ist die Rede. Über beide Massnahmen wurden die Mitarbeiter nicht informiert. «Ihr einziges ‹Delikt› scheint darin zu bestehen, dass sie zu einer bestimmten Zeit mit Journalisten Kontakt hatten!», schrieben Tanner und Sarasin mit Professorenkollege Michael Hagner gestern im TA.

Gab die Uni die Telefon- und E-Mail-Daten freiwillig heraus? Oder forderte die Staatsanwaltschaft diese heraus? Beide Seiten schweigen. Unisprecher Beat Müller sagt einzig, dass die Strafuntersuchungsbehörden die Beweismittelerhebungen anordnen würden und hierzu lediglich die Staatsanwaltschaft Auskunft erteilen könne.

Laut dem Ersten St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob können Staatsanwaltschaften die Verbindungsnachweise - sprich die Listen der geführten Telefongespräche - sowie sämtliche E-Mails tatsächlich als Beweismittel in Strafverfahren beim Eigentümer der Daten einfordern. Dazu brauche es keine Genehmigung eines Zwangsmassnahmengerichts. Anders verhalte es sich, wenn die Staatsanwaltschaft die Daten beim Provider beziehen wolle. Dafür sei nach Artikel 273 der Strafprozessordnung eine Genehmigung nötig. Es gibt keine Hinweise, dass ein solches Gesuch beim Zwangsmassnahmengericht eingereicht worden ist.

Eine freiwillige Herausgabe der Daten durch die Uni wäre für Hansjakob «unproblematisch». Diese sei die «Datenherrin» über das Telefon- und E-Mail-Netz und entscheide selbst, wem sie was wann herausgeben wolle. «Die Mitarbeiter müssen damit rechnen, dass die Daten aufgezeichnet werden. Sie benutzen die Infrastruktur ihres Arbeitgebers.»Gänzlich anderer Meinung ist der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl: «Die Universität hat von sich aus keine Rechtsgrundlage, um die Daten herauszugeben. Vielmehr muss sie die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter wahren.» Frage sie die Betroffenen um Einwilligung, sei eine Herausgabe der Daten hingegen möglich. Das ist im Fall der einvernommenen Unimitarbeiter nicht geschehen. «Hat die Uni die Daten tatsächlich von sich aus herausgegeben, hat sie die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter verletzt», sagt Baeriswyl.

 

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