Bundesrat verabschiedet Botschaft zum revidierten Polizeivertrag mit Österreich und Liechtenstein

9. Januar 2013

Bern. Die Schweiz will die Polizeizusammenarbeit mit Österreich und Liechtenstein weiter verbessern. Der neue Polizeivertrag zielt unter anderem auf eine effiziente Bekämpfung der Schwerkriminalität ab. Er bietet den Schweizer Polizeibehörden massgeschneiderte Instrumente, um gegen die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalität auch in Zukunft gewappnet zu sein. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Botschaft zur Genehmigung des revidierten Vertrags verabschiedet und ans Parlament überwiesen.

Der trilaterale Polizeivertrag zwischen der Schweiz, Österreich und Liechtenstein ist mehr als 10 Jahre alt. Seither hat sich auf der einen Seite die internationale Polizeizusammenarbeit weiterentwickelt, namentlich durch die Schengen-Assoziierung der Schweiz und Liechtensteins. Zum anderen haben sich die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalität gewandelt.

Mit dem revidierten Vertrag erhält die Schweiz nun erneut ein zeitgemässes Instrument, das den Polizeibehörden der drei Staaten künftig erlaubt, diesen Herausforderungen entschieden und effizient begegnen zu können. Ausserdem können die Staaten etwa im Bereich des Zeugen- und Opferschutzes verstärkt kooperieren. Mit dem Vertrag werden zudem die Bekämpfung der illegalen Migration und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtert. Weiter sieht der Polizeivertrag vor, dass sich die drei Staaten bei Verkehrsdelikten gegenseitig unterstützen und Verstösse, welche von Automobilisten aus der Schweiz, Liechtenstein oder Österreich in einem der Partnerstaaten verübt worden sind, besser ahnden.

Gleichzeitig soll mit einer Anpassung des Zentralstellengesetzes auch generell die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen innerhalb des schweizerischen Teils von Gemeinsamen Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten im nationalen Recht formellgesetzlich geregelt werden.

Der revidierte Vertrag wurde am 23. Mai 2012 vom Bundesrat genehmigt und am 4. Juni 2012 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Vaduz unterzeichnet. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Genehmigung des Vertrags verabschiedet und an die Eidg. Räte überwiesen.

 

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