Die kafkaeske Odyssee des Franco B.

8. August 2014

Von Joël Hoffmann, Basler Zeitung

Der Arlesheimer Unternehmer Franco Bonell muss ins Gefängnis, weil seine Versicherung die Rechnung falsch verschickte.

Einen Ärger sondergleichen hat der 50-jährige Transportunternehmer Franco Bonell aus Arlesheim am Hals: Weil seine Versicherung die Prämienrechnung an eine falsche Adresse im Jura zustellte und die Baselbieter Staatsanwaltschaft ihre Verfügungen ebenso, muss Bonell für 30 Tage ins Gefängnis. Vorgestern entging der Arlesheimer knapp den Handschellen der Polizei. Die groteske Geschichte von Franco Bonell im Detail:

Februar 2012. Der Ärger beginnt. Bonell erhält von seiner Versicherung eine Mahnung. Er habe für sein Auto die Prämie nicht bezahlt. «Eine Rechnung habe ich allerdings keine erhalten», erinnert sich Bonell. Das Problem: Franco Bonell hat zwei Adressen - eine im Jura und eine in Arlesheim. Der 50-Jährige, der beruflich viel auf Reisen ist, wohnt nur selten in seinem Haus im jurassischen Soyhières.

Seine Postadresse, die so auch im Versicherungsvertrag steht, ist darum bei seiner Mutter in Arlesheim. Doch statt wie abgemacht ins Baselbiet schickt die Versicherung die Rechnung in den Jura. Da Bonell dort keinen Briefkasten hat, werden die vor die Türe gelegten Briefe vom Winde verweht. Die Mahnungen für die offene Rechnung kommen hingegen an die Adresse seiner Mutter. Bonell rief mehrmals seine Versicherung an und forderte vergeblich die Rechnung, da er Mahnungen nicht ablegen wolle.

12. März 2012. Statt der Rechnung kommt eine weitere Mahnung: «Die Versicherung ist seit 27. 2. 2012 ausser Kraft», steht ebenso im Brief wie: «Bei einem weiteren Zahlungsverzug werden wir den Ausstand auf dem Rechtsweg einfordern.» Ebenfalls wird Bonell mitgeteilt, dass seine Autokontrollschilder polizeilich eingezogen werden. Dies, «weil die fällige Prämie auch die obligatorische Haftpflichtversicherung betrifft», wie die Versicherung weiter schreibt. Momentan schuldet Bonell der Versicherung 750 Franken für Prämien und Gebühren.

13. März 2012. Einen Tag darauf bezahlt Bonell die 630 Franken Prämie, die 120 Franken Mahngebühren hingegen nicht, weil er die Schuld für die Mahnungen bei der Versicherung sieht.

14. März 2012. Die Motorfahrzeugkontrolle Baselland (MFK) teilt Bonell schriftlich mit, dass er innert dreier Tage entweder den Versicherungsnachweis vorlegen oder die Kontrollschilder abgeben müsse. «Nach Ablauf der eingeräumten Frist wird der Entzug des Fahrzeugausweises und des Kontrollschildes verfügt (Gebühr: 200 Franken).» Die MFK berechnet ihm für das eröffnete Verfahren 50 Franken.

27. März 2012. Die MFK teilt Bonell mit, dass die Versicherung seinen Versicherungsschutz als «erloschen» gemeldet hat. Dies, obwohl dieser am 13. März die fällige Prämie - exklusive die Mahngebühr - einbezahlt hat. Die MFK verfügt nun den Entzug des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder und berechnet ihm Gebühren von 200 Franken. Bonell ruft seine Versicherung an und verlangt, dass diese die Sache mit der MFK regelt. Doch das tut sie nicht.

28. April 2012. Am Basler Zoll wird ihm die Weiterfahrt verweigert, die Schilder und das Auto werden eingezogen. Gebühr: 100 Franken. Weitere Telefonate mit der Versicherung bringen nichts. Sie verlangt nun, dass Bonell die ausstehenden Mahngebühren bezahlt.

3. Mai 2012. Die MFK erkennt, dass Bonell die Versicherungsprämien einbezahlt hat, und erlässt ihm folgende Kosten: 100 Franken polizeilicher Kontrollschildeinzug und 200 Franken Verfügungsgebühr. Nachdem er seine Kontrollschilder wiederhat, fährt Bonell auf den Polizeiposten in Basel, wo er für 360 Franken seinen Wagen auslöst.

18. Juli 2012. Mittlerweile ist die Baselbieter Staatsanwaltschaft aktiv geworden. In ihrem Schreiben teilt sie Bonell mit, dass er der Behörde seine finanzielle Situation angeben müsse. Denn: Gegen den angeblichen Prämiensünder läuft ein Verfahren. Straftatbestand: «Nichtabgabe von eingezogenen Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung.» Begangen haben soll er das Delikt am 2. April um acht Uhr früh, nahe seiner Wohnung in Arlesheim. Sein Anruf bei der Staatsanwaltschaft fruchtet nicht. «Ich wurde von der Telefonistin sehr unfreundlich abgespeist.» Bonell bittet seine Versicherung, für ihn die Sache zu klären. Weiter unternimmt er nichts.

5. August 2013. Bonells Versicherung entschuldigt sich schriftlich bei ihm: «Dass Sie solche Probleme mit der Zustellung der Prämienrechnungen hatten, tut uns unendlich leid.» Für den selbstständigen Unternehmer ist die leidige Angelegenheit damit nun endlich vom Tisch.

20. Juni 2014. Fast ein Jahr später erfährt Bonell am Telefon, dass er sich beim Polizeiposten Arlesheim zur Verbüssung einer 30-tägigen Gefängnis­strafe einzufinden habe. Er wendet sich aufgebracht an die Baselbieter Sicherheitsdirektion (SID). Dort wird ihm bestätigt, dass er wegen quasi illegalem Autofahren verurteilt wurde. Fast zwei Jahre lang hatte der Mann nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört. Er ist geschockt. Er ahnt nicht, dass die Staatsanwaltschaft die Fehler der Versicherung wiederholte. Wie konnte das geschehen?

30. Oktober 2012. Bonell wird von der Staatsanwaltschaft zu einer Strafe von 30 Tagessätzen à 40 Franken verurteilt. Bonell bekommt davon nichts mit, weil die Stawa das Urteil an seine Adresse im Jura schickt.

18. Dezember 2012. Weil Bonell keinen Rekurs einlegt, wird das Urteil rechtskräftig. Darauf folgt der Strafbefehl mit 1200 Franken Busse plus Verfahrenskosten von 591 Franken. Auch den Strafbefehl schickt die Stawa nach Soyhières im Jura.

10. April 2013. Die Staatsanwaltschaft verfügt, die «festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen wird vollzogen». Sitzt Bonell also die 30 Tage ab, dann entfallen ihm zwar die 1200 Franken Busse, doch die Verfahrenskosten plus Mahngebühr von total 611 Franken muss er berappen. Auch diese Verfügung sei gemäss Bonell im Jura vom Winde verweht worden.

6. August 2014. Die Polizei steht vor der Wohnungstür in Arlesheim und will Bonell abholen - er ist nicht zu Hause. Zwar ist er nicht auf der Flucht, doch freiwillig will er die Haftstrafe nicht antreten. Stattdessen wartet er ab, bis ihn die Polizei aufgreift. Lenkt die Staatsanwaltschaft nicht doch noch kurzfristig ein, bezahlt Bonell den Irrtum seiner Versicherung mit Gefängnis und Gebühren von insgesamt 1141 Franken.

 

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