«Ein dramatischer Rückzug der Justiz»

3. August 2014

Catherine Boss, Sonntagszeitung

Bundesrichter Niklaus Oberholzer über die Macht der Staatsanwälte

Niklaus Oberholzer, 60, ist Bundesrichter in Lausanne. Zuvor war er Ankläger im Kanton St. Gallen, dann Anwalt, später Kantonsrichter. Er ist Mitglied der SP.

Heute sind Staatsanwälte in mehr als 95 Prozent der Fälle nicht nur Ermittler, sondern gleich auch Richter. Ist das gut so?

Es macht mir Sorgen. Es ist ein dramatischer Rückzug der Justiz. Eigentlich müsste es doch so sein: Es gibt eine untersuchende Behörde, die vor Gericht den Standpunkt der Strafverfolger einnimmt. Dann gibt es das Gericht, das beide Seiten anhört und unparteiisch entscheidet. Doch heute erledigt der Ankläger gleich auch die Arbeit des Richters. Der Gerichtsprozess ist heute die seltene Ausnahme. Das macht für die einfachen Massendelikte Sinn, weil es effizient ist. Aber bei heiklen Fällen, bei denen es um schwierige Beweis- und Rechtsfragen oder um hohe Strafen geht - Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten -, ist es rechtsstaatlich problematisch.

Warum? Es ist effizient.

Man kann es von zwei Seiten anschauen. Wenn der Betroffene den Strafbefehl tatsächlich versteht und akzeptiert, ist es eine effiziente Erledigung. Andererseits ist es aber doch so, dass die Staatsanwälte Ermittler sind und deshalb immer einen Parteistandpunkt vertreten. Das passt nicht recht zu einer Richterfunktion.

Rückzug der Justiz, sagen Sie. Die Richter haben an Macht verloren. heisst das.

Ja, eindeutig. Wenn ich 35 Jahre zurückblicke, sehe ich, wie sehr sich das Justizsystem verändert hat. Damals hatten die Richter die Definitionsmacht über die Auslegung von Gesetzen. Die Aufgabe der Staatsanwälte war es zu ermitteln. Strafbefehle gab es kaum, nur in kleinen Fällen. Heute liegt die Macht eindeutig bei der Staatsanwaltschaft, weil sie ein derartiges Mass an Fällen selbst erledigt.

Wer hatte Interesse an diesem Wandel?

Die Politik hat vor allem die Effizienz im Kopf. Die individuellen Rechte eines verdächtigten Täters behindern den kurzen Prozess. Zudem haben die Staatsanwälte bei der Ausarbeitung der neuen Strafprozessordnung ihre Ideen eingebracht.

Wie haben die Staatsanwälte das gemacht?

Sie sind untereinander vernetzt. Sie haben miteinander besprochen, wie für sie ein effizientes Strafverfolgungssystem aussehen würde. Das hatte grossen Einfluss. Da mache ich ihnen auch gar keinen Vorwurf. Die Richter hingegen - und auch die Anwaltschaft - haben es verschlafen.

Warum sind Gerichtsprozesse wichtig?

Weil es gerade im Justizsystem Transparenz braucht. Die Justiz ist kein Privatunternehmen. Sie ist eine der drei Staatsgewalten und damit gegenüber der Öffentlichkeit zur Rechenschaft verpflichtet. Mit den über 90 Prozent Strafbefehlen, die nur in seltenen Fällen öffentlich werden, existiert eine solche Transparenz nicht. Das ist gravierend.

Was schlagen Sie vor?

Es würde sicher helfen, wenn Staatsanwälte nur noch Richter sein dürften, wenn es um standardisierte Bagatellfälle und nur noch um Strafen bis drei Monate ginge. Darunter würden fast nur die Massendelikte fallen, die unproblematisch sind.

Genau das wollte der Bundesrat auch, doch das Parlament stellt sich dagegen.

Das verwundert mich nicht. Die Gerichte werden in der Politik als Störenfriede gesehen, als Verhinderer der effizienten Strafverfolgung. Auch die Öffentlichkeit sieht oft den Nutzen nicht. Solange man nicht betroffen ist, hat man das Gefühl, die Justiz sei ein überflüssiger Luxus. Erst wer in die Mühlen eines Verfahrens kommt, lernt die Unabhängigkeit der Justiz zu schätzen.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch