Sonntagszeitung
Schweizer Agenten erhielten einen Hinweis auf den HSBC-Datendieb - aber sie gingen dem präzisen Tipp nicht nach.
Die Geschichte hätte einen anderen Gang nehmen können. Nicht nur die um Hervé Falciani, den bislang grössten Bankdatendieb. Sondern auch die vom Untergang des Schweizer Bankgeheimnisses. Denn ein bislang unbekanntes Dokument belegt, dass es zuerst der Schweizer Geheimdienst war, der Falciani entwischen liess: Die Behörde hatte schon früh einen präzisen Hinweis erhalten, dass Falciani versuche, Kundendaten zu verkaufen. Dem Tipp ging der Dienst nicht nach und verschwieg ihn den ermittelnden Polizisten. Sechs Monate später flüchtete Falciani nach Frankreich. Morgen beginnt der Strafprozess. Ohne ihn.
Die Affäre ereignet sich 2008. Falciani und seine Komplizin sind im Frühling zurück aus dem Libanon. Dort wollten sie Kundendaten der Genfer HSBC-Filiale anderen Banken verkaufen. Sie scheitern, nun probieren sie es bei ausländischen Behörden. Falciani kontaktiert den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND). Wie im Libanon nennt er sich Ruben Al-Chidiack, geboren am 19. März 1972 in Genf. Er benutzt die Mailadresse barack_j@yahoo.co.uk.
Von diesem E-Mail-Verkehr erfahren die Schweizer Geheimdienstler im Juli 2008. Der heutige Nachrichtendienst des Bundes (NDB) war damals noch aufgeteilt in zwei Behörden. NDB-Vizedirektor Jürg Bühler bestätigt den Eingang des Tipps in einem Brief, den er später der Bundesanwaltschaft schickt. Bühler schreibt, der NDB habe «im Juli 2008 einen Hinweis aus einer zuverlässigen, schützenswerten nachrichtendienstlichen Quelle» erhalten, «wonach eine Person 2008 einem deutschen Nachrichtendienst Daten über Schweizer Kunden angeboten haben soll». Die Deutschen seien «nach unseren Informationen», so Bühler, nicht auf das Angebot eingegangen.
Der Hinweis enthielt das Pseudonym Al-Chidiack, Geburtsdatum und Mailadresse. Es sei seinem Dienst aber nicht gelungen, die Person zu identifizieren, schreibt Bühler, «zumal wir aufgrund der Empfindlichkeit der Quelle keine Drittdienste einbeziehen konnten». Es war sehr wahrscheinlich der BND selbst, der die Schweizer auf Falciani hinwies. Das lässt sich aus der Präzision der Angaben schliessen.
Doppelter Fehler beim NDB, doppeltes Spiel beim BND
Die beiden Dienste sind eng verbunden, sie führen gemeinsame Geheimoperationen durch. Bei den Bankdaten spielte der BND ein doppeltes Spiel: Er warnte die Schweizer Kollegen - und schaltete die deutschen Steuerbehörden ein, die mit Falciani Verhandlungen aufnahmen. Das Geschäft kam nicht zustande - Falciani wandte sich an Frankreich.
Was man beim NDB im Juli 2008 nicht weiss: Die Bundesanwaltschaft (BA) ermittelt bereits gegen die Komplizin sowie einen Al-Chidiack. Die Dame ist rasch identifiziert, sie arbeitet bei der Privatbank HSBC in Genf. Doch wer war ihr Gefährte bei den Bankbesuchen in Beirut? Im Verdacht steht ein Informatiker bei HSBC, mit dem die Frau täglich mehrmals telefoniert. Doch die Beweislage ist dürftig, man ist sich des Umfangs der gestohlenen Daten nicht bewusst.
Dass Falciani ausländische Geheimdienste kontaktiert, weiss die BA noch nicht. Dieser Hinweis, den die Geheimdienstler für sich behalten, wäre jetzt entscheidend. Und die Agenten des NDB begehen noch einen Fehler. Sie haben Zugriff auf die Datenbanken der Polizei, wo ein Ruben Al-Chidiack verzeichnet ist. Doch offenbar verzichten sie auf die Abfrage.
Weshalb die Geheimdienstler den Tipp ohne Registerabfrage zu den Akten legten, will der NDB nicht beantworten. Im Brief an die BA vom 15. Februar 2010 schob Bühler die Verantwortung zurück: Die Polizisten hätten dem NDB erst Anfang 2009 in einem Rapport vom Verfahren erzählt. «Dabei erkannten wir, dass es sich um den gleichen Fall handeln musste.» Vorher sei sein Dienst «nicht orientiert worden».
Kenner des Falls sind überzeugt: Hätten BA und NDB ihre Puzzleteile im Sommer 2008 zusammengefügt, wäre Falciani früher gefasst worden. Und als ihn die BA am 22. Dezember 2008 befragte, hätte man ihn nicht freigelassen. Der Schweiz wäre zumindest eine der Peinlichkeiten im Niedergang des Bankgeheimnisses erspart geblieben.
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