Was der Nachrichtendienst des Bundes heute schon darf (aktuelle gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit BWIS):
Öffentliche Räume überwachen (auch mit Bild- und Tonaufzeichnung – Mikrofonen und Videokameras)
Öffentliche Quellen auswerten, Einholen von Auskünften
InformantInnen anheuern
Spitzeldienste bezahlen: Lohn oder Prämie (nicht steuerpflichtig)
Tarnidentitäten vergeben: Der Chef VBS kann den NDB ermächtigen, InformantInnen nach Beendigung der Tätigkeit mit Tarnidentität auszustatten
Tarnidentitäten für Geheimdienst-Mitarbeitende oder für Drittpersonen (Urkunden fälschen oder verändern)
Funkaufklärung (Satelliten Überwachung) Überwachung von Telekommunikationssystemen nur im Ausland (Satelliten-Stationen Zimmerwald, Leuk, betrieben vom Zentrum für elektronische Operationen der Armee)
Propagandamaterial beschlagnahmen
Tätigkeitsverbot für und von Organisationen
Bundesrats-Kompetenz für 5 Jahre Verbot, verlängerbar um weitere 5 Jahre; auch Tätigkeit im Ausland (Art. 9 BWIS): „Der Bundesrat kann nach Anhörung des NDB einer natürlichen Person, Organisation oder Gruppierung eine Tätigkeit verbieten, die unmittelbar oder mittelbar dazu dient, terroristische oder gewalttätig-extremistische Umtriebe zu propagieren, zu unterstützen oder in anderer Weise zu fördern, und die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz konkret gefährdet. Umfang und Inhalt des Verbots werden möglichst genau umschrieben.“
Funkaufklärung (Satelliten Überwachung) Überwachung von Telekommunikationssystemen nur im Ausland
Über die Satelliten-Stationen Zimmerwald und Leuk, betrieben vom Zentrum für elektronische Operationen der Armee)
Nachrichtendienst veröffentlicht erstmals Anzahl Stellen
Quelle: Blick, 19. März 2015
2010: 237 Vollzeitstellen
2011: 251 Vollzeitstellen
2013: 263 Vollzeitstellen
2015: 266 Vollzeitstellen beim NDB
6 zusätzliche Stellen nach Anschlag auf «Charlie Hebdo»
86 Vollzeitstellen Kantone/Städte
Weiterer Bedarf nach BR Maurer: 80 Stellen
Budget 2015:
Bund 62 Mio + 8.4 Mio Abgeltung an Kantone
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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