Gemeinde sistiert Alkohol-Testkäufe

24. Januar 2013

Köniz sistiert wegen unzureichenden rechtlichen Grundlagen die Alkohol-Testkäufe von Jugendlichen. Für die Gemeinde ist die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen aber weiterhin ein wichtiges Anliegen.

Im Oktober 2012 führte die Fachstelle Prävention in der Gemeinde Köniz Alkohol-Testkäufe durch. Geprüft wurden insgesamt 20 Restaurationsbetriebe und Verkaufsstellen. 12 Betriebe (60 Prozent) verkauften trotz vorgängiger Sensibilisierungskampagne und Vorankündigung im Amtsanzeiger Bier an 14-jährige Jugendliche. Die Gewerbepolizei zeigte die fehlbaren Betriebe und Personen an.

Die Gemeinde hat in der Folge festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren betreffend Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz teilweise eingestellt hat. Gemäss Bundesgericht gelten Testkäufe als verdeckte Ermittlung und dürfen in Strafverfahren nicht als Beweismittel verwendet werden. Dies bedeutet, dass im Anschluss an Testkäufe keine Bussen ausgesprochen werden dürfen.

Die Vorsteher der Direktionen Sicherheit und Liegenschaften und Bildung und Soziales bedauern, dass es im vorliegenden Fall zu einer ungleichen Behandlung der gebüssten Personen gekommen ist: Wer Einsprache erhoben hat, wird nicht gebüsst; wer von einer Einsprache abgesehen hat, muss die Busse bezahlen. Die Gemeinde Köniz wird die Staatsanwaltschaft darum ersuchen, die stossende Ungleichbehandlung zu beseitigen.

Die Gemeinde zieht aufgrund der unzureichenden rechtlichen Grundlage die Konsequenzen: Testkäufe, verbunden mit Anzeigen durch die Gewerbepolizei, werden solange sistiert, bis die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

Für die Gemeinde ist die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol aber weiterhin ein wichtiges Anliegen. Die zuständigen Stellen werden sich auf andere Art für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen einsetzen.

Auskunftspersonen

Urs Wilk, Vorsteher Direktion Sicherheit und Liegenschaften, T 031 970 93 32 / 079 209 05 92

Ueli Studer, Vorsteher Direktion Bildung und Soziales, T 031 970 93 50 / 079 688 25 49

 

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