Illegaler Lauschangriff

6. November 2014

Zürcher Strafverfolger haben ein Anwaltsgespräch heimlich aufgezeichnet, das Protokoll manipuliert und so brisante Informationen in die Verfahrensakten geschmuggelt. Das ist bewiesen. Die folgenden Vertuschungsmanöver weisen darauf hin, dass es kein Einzelfall ist.

Von Alex Baur, Weltwoche

Was der Basler Polizeifahnder H. bei der Einvernahme von Anja Popovic (Name geändert) an jenem 26. März 2014 genau sagte, lässt sich leider nicht mehr rekonstruieren. Denn das Protokoll vernichtete er später eigenhändig. Unbestritten ist, dass Popovics Verteidiger, der Zürcher Anwalt Bruno Steiner, geharnischten Protest einlegte. Denn die Information, mit der die Polizei Popovic bei der Einvernahme konfrontierte, musste aus einem Telefonat des Anwaltes mit seiner Mandantin stammen.

Das heimliche Abhören von Anwaltsgesprächen ist verboten, das weiss jeder Krimi-Fan und auch jeder Polizist. Werden solche Gespräche bei einer Abhörung versehentlich mitgeschnitten, sind die Informationen «aus den Verfahrensakten auszusondern und sofort zu vernichten; sie dürfen nicht verwendet werden» (Art. 271 Ziff. 3 StPO). Ausnahmen sind im Gesetz nicht vorgesehen.

Polizeifahnder H. und der für die Untersuchung zuständige Basler Staatsanwalt Michael Schäfer versuchten sich anfänglich aus der Affäre herauszuwinden, indem sie das Ganze als Missverständnis darstellten. Trotzdem verweigerten sie Steiner die Einsicht in die Akten. Stattdessen schwärzten sie die verräterische Passage im Einvernahmeprotokoll einfach ein, fertigten eine Kopie an, vernichteten das Original – und ermahnten den protestierenden Anwalt «zur Wahrung der Standesregeln».

Doch Steiner liess sich nicht einschüchtern und beharrte auf einer Klärung. Vorerst wimmelte Polizist H. den Anwalt mit der Behauptung ab, die ominöse Information stamme aus einem Gespräch von Popovic mit einem Dritten. Mit Schreiben vom 27. März tischte die Basler Staatsanwaltschaft Steiner eine neue Version auf: Die Kantonspolizei Zürich, die das Telefon von Popovic rechtshilfeweise angezapft hatte, habe das Anwaltsgespräch irrtümlich aufgezeichnet; als man den Fauxpas entdeckt habe, sei der Mitschnitt gelöscht worden; doch bei der Löschung sei ein Ausschnitt des Anwaltsgesprächs versehentlich in ein anderes Protokoll hineingerutscht. Man werde sofort alle Akten überprüfen und die heiklen Passagen entfernen.

Steiner liess sich mit dieser windigen Erklärung, die nach Vertuschungsmanöver riecht, nicht abspeisen. Über das Basler Appellationsgericht erzwang er deshalb die Offenlegung der Akten. Und siehe da: Das Anwaltsgespräch war keineswegs gelöscht worden. Vielmehr existierten sowohl in Zürich wie auch in Basel zwei Dossiers – ein offizielles und ein inoffizielles. Das eine Dossier, offenbar nur für den internen Gebrauch gedacht, enthielt die Aufzeichnung des ominösen Anwaltsgesprächs in voller Länge. Das zweite Dossier, welches in den offiziellen Akten erscheint, enthielt das manipulierte und verfälschte Protokoll, bei dem ein Ausschnitt des Anwaltsgesprächs (angeblich versehentlich) einem Dritten untergejubelt wurde.

Von Gesetzeshütern zu Gesetzesbrechern

An sich war das Telefonat des Anwaltes mit seiner Mandantin unverfänglich. Gegen den Ehepartner von Anja Popovic lief damals eine internationale Ermittlung wegen einer Serie von Einbrüchen, heute sitzt er hinter Gittern. Die Telefonüberwachung in Zürich sollte klären, ob Popovic in die Machenschaften ihres Mannes involviert war. Zur fraglichen Zeit (Herbst 2013) war sie zur Verhaftung ausgeschrieben. Rechtsanwalt Steiner riet ihr am Telefon, völlig korrekt, sich zu stellen.

Doch just der entlastende Teil, in dem Steiner ihr den Gang zur Polizei nahelegt, wurde aus dem Protokoll für den offiziellen Gebrauch herausgeschnitten. Dort findet sich nur die sogar noch fett hervorgehobene Abschrift des zweiten Teils des Gesprächs, in dem die Frau erklärt, ihr Handy sei auf einen anderen Inhaber eingelöst und damit (vermeintlich) abhörsicher. Danach erklärte Popovic ihrem Anwalt, sie werde sich demnächst ein neues «abhörsicheres» Handy besorgen.

Gut möglich, dass es der angekündigte Handy-Wechsel war, der die Fahnder dazu verleitete, das Anwaltsgespräch nicht zu überhören und zu löschen, sondern das Protokoll zu manipulieren und die brisante Information in ein anderes Gespräch hineinzuzaubern. Nur wurden die Gesetzeshüter damit selber zu Gesetzesbrechern. Denn sie wussten genau, dass sie an verbotenen Früchten naschten. In der Originalaufzeichnung wird «RA Steiner» von allem Anfang an als Rechtsanwalt aufgeführt.

Zumindest der Basler Staatsanwaltschaft scheint es nicht mehr ganz wohl bei der Sache zu sein. Letzte Woche schickte sie Steiner eine CD, auf der er sein Telefonat mit seiner Klientin vom 10. September 2013 in voller Länge hören kann. Wie viele Kopien von dem angeblich längst gelöschten Anwaltsgespräch durch die Amtsstuben geistern, ist unklar. Tatsache ist, dass die Zürcher Ermittler ursprünglich im Auftrag der Münchner Polizei Popovics Telefon anzapften. Sie rechneten wohl nicht damit, dass der illegale Mitschnitt des Anwaltsgesprächs und das gefälschte Protokoll via Deutschland nach Basel gelangen würden. Dass neben dem offiziellen auch noch ein inoffizielles Dossier geführt wurde, deutet zudem darauf hin, dass wir es nicht mit einem Einzelfall zu tun haben.

 

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