Walter Hauser und Thomas Ley, FACTS
Die neue Fahndungsmethode alarmiert die Datenschützer
Die «Stealth Pings», wie sie in Anlehnung an den US-Tarnkappenbomber genannt werden, funktionieren einfach: Beschatter verschicken ein SMS, das auf dem Mobiltelefon des Empfängers nicht angezeigt wird. Der Versender aber bekommt eine Auslieferungsbestätigung - und damit die Verbindungsdaten, die zeigen, welchen Mobiltelefon-Sendemast das SMS zuletzt passiert hat. Grundlage dafür ist eine Software, die einst für Netzwerkbetreiber entwickelt wurde. Je nach Dichte der Masten können die Beschatter damit einen Gesuchten bis auf wenige Dutzend Meter genau orten.
Mit «Stealth Pings», den stillen SMS, haben Schweizer Polizisten ein neues Fahndungsmittel entdeckt. Sie setzen es ein, um herauszufinden, wo sich eine tatverdächtige Person aufhält. Vor allem die Polizeiorgane der Kantone Zürich und Thurgau gebrauchen das neue Instrument. Die Datenschützer sind alarmiert.
Die Schnüffel-SMS werden ohne gesetzliche Grundlage und ohne Wissen der für die Überwachung von Telefongesprächen zuständigen Organe verschickt. Hunderte von Telefonabhörungen genehmige sie pro Jahr im Kanton Zürich, sagt die Präsidentin der Anklagekammer des Zürcher Obergerichts, Annegret Katzenstein. Doch ein Gesuch für «Stealth Pings» sei ihr noch nie unterbreitet worden.
Mit anderen Worten: Die Polizei wendet die neue Fahndungsmethode auf eigene Faust an. Die Zürcher Kantonspolizei schweigt sich dazu aus. «Zu technischen Einsatzmitteln und den damit verbundenen Möglichkeiten im taktischen Bereich äussern wir uns aus grundsätzlichen Gründen nicht, da die Erfolgschancen im Rahmen der Verbrechensbekämpfung ansonsten geschmälert würden», sagt Kantonspolizei-Sprecher Marcel Strebel.
In Deutschland sei das «Stealth Ping» bereits «das neue Lieblingsspielzeug der Polizisten», sagen Kritiker. Nun ruft das Spitzel-SMS auch in der Schweiz Datenschützer und Anwälte auf den Plan. Der Zürcher Strafverteidiger Matthias Brunner hält das «Stealth Ping» für «eine mobile Wanze, mit der letztlich auch unbescholtene Bürger rund um die Uhr überwacht werden können». Auch der kantonale Zürcher Datenschützer Bruno Baeriswyl fürchtet ein enormes Missbrauchspotenzial und fordert eine Offenlegung der neuen Fahndungstechnik. Die Bürger hätten das Recht zu wissen, welche Methoden unter welchen Bedingungen zur Anwendung kommen. «Geht es um so einschneidende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte, braucht es eine klare gesetzliche Grundlage», fordert Baeriswyl.
Technisch laufen die Fäden bei der Überwachung von Telefonen, SMS und E-Mails im Dienst für besondere Aufgaben im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zusammen. Laut Dienstleiter Charles Gudet sind «stille SMS» nur dann zulässig, wenn die Polizei sich vorher eine amtliche Bewilligung zur Telefonabhörung beschafft hat. Dafür sieht das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) klare Schranken vor. Um eine Abhöraktion zu rechtfertigen, muss ein dringender Tatverdacht wegen eines schweren Delikts vorliegen. Und die Abhörung muss durch eine unabhängige richterliche Instanz genehniigt werden, betont auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür.
Im Fall der «Stealth Pings» ist das alles Theorie. Die richterlichen Behörden, welche die Genehmigung erteilen sollten, tappen im Dunkeln. «Der Begriff <Stealth Ping>», sagt Annegret Katzenstein vom Zürcher Obergericht, «ist mir gar nicht geläufig.»
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