Vernehmlassungsverfahren zum neuen Nachrichtendienstgesetz eröffnet

8. März 2013

Medienmitteilung

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Nachrichtendienstgesetz eröffnet. Das NDG ersetzt die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) regelt Aufgaben, Schranken und Kontrolle des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im In- und Ausland. Es schafft die Voraussetzungen für das rechtzeitige Erkennen von Bedrohungen und Gefahren zum Schutz der Schweiz.

Eine besondere Qualitätssicherung ist im neuen Nachrichtendienstgesetz bei der Überwachung der Datenerfassung, Datenhaltung und Datenbearbeitung vorgesehen. Damit soll der rechtmässige Umgang mit den Daten sichergestellt und soll in Zukunft ein unnötiges Anwachsen von Pendenzen verhindert werden. Die Grundrechte und die individuelle Freiheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollen unangetastet bleiben.

Um die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten, will der Bundesrat den veränderten Bedrohungen der inneren und äusseren Sicherheit mit zusätzlichen Massnahmen begegnen und bei besonderem Bedrohungspotential zusätzliche, genehmigungspflichtige Möglichkeiten der Informationsbeschaffung einführen. Die Massnahmen, die bei der heutigen Bedrohungslage nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werden sollen, müssen vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt und zusätzlich vom Chef des Eidg. Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS nach Konsultation des Sicherheitsausschusses freigegeben werden. Der Bundesrat geht bei der heutigen Bedrohungslage von rund zehn Fällen pro Jahr aus. Diese Beschaffungsmassnahmen sind bei gewalttätigem Extremismus im Inland nicht zulässig.

Neben den Bedrohungsfeldern Terrorismus, Proliferation, Spionage und Gewaltextremismus kann der Nachrichtendienst auch zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen in besonderen Lagen, wie dem Schutz kritischer Infrastrukturen und des Finanz- und Wirtschaftsplatzes oder bei Entführungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Ausland, eingesetzt werden.

 

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