Motion 18.3592

14. Juni 2018

Nationaler polizeilicher Datenaustausch

Eingereicht von: Eichenberger-Walther Corina, FDP-Liberale Fraktion

Bekämpfer/in: Trede Aline

Einreichungsdatum:

14.06.2018

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen:

Im Rat noch nicht behandelt

Der Bundesrat wird beauftragt, eine zentrale nationale Polizeidatenbank oder eine Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken zu schaffen, mittels welcher die Polizeikorps der Kantone und die Polizeiorgane des Bundes direkt auf die polizeilichen Daten über Personen und deren Vorgänge in der gesamten Schweiz zugreifen können. Sofern die hierfür notwendige Rechtsgrundlage fehlt, ist eine solche im Bundesrecht zu schaffen.

Die Polizeikorps der Kantone betreiben eigene Polizeidatenbanken. Die Polizistinnen und Polizisten können nur auf die Daten ihres eigenen Kantons direkt zugreifen. Allfällige Informationen über verdächtige Personen können aus den anderen Kantonen nur indirekt und mit erheblichem Aufwand erhältlich gemacht werden: Der bereits bestehende Polizei-Index gemäss Artikel 17 des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes (BPI, SR 361) vom 13. Juni 2008 enthält lediglich Informationen darüber, ob beim jeweiligen Polizeikorps überhaupt Daten zu einer bestimmten Person vorhanden sind. Um welche Informationen es sich tatsächlich handelt, ist nicht ersichtlich. Jedes Polizeikorps muss separat angefragt werden. Diese Vorgehensweise ist sehr zeitaufwendig.

Professionelle Einbrecher sind in der Regel national oder gar international tätig. Sie profitieren vom trägen oder gar nicht vorhandenen Austausch von Informationen zwischen den Polizeibehörden der verschiedenen Kantone: Wenn eine Kantonspolizei mutmassliche Einbrecher kontrolliert, ist es wesentlich zu wissen, ob diese einige Stunden zuvor wegen desselben Verdachts in einem anderen Kanton kontrolliert wurden oder ob diese in einem dritten Kanton im Zusammenhang mit Einbrüchen bekannt sind. In einem solchen Fall können aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts die notwendigen polizeilichen Massnahmen ergriffen werden. Liegen solche Informationen über die ausserkantonalen Vorgänge der mutmasslichen Einbrecher nicht vor, so müssen diese ohne weitere Konsequenzen aus der Kontrolle entlassen werden.

Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung muss die Schweiz als ein einheitlicher Kriminalitätsraum betrachtet werden. Auch im internationalen Kontext ist der Austausch von Informationen für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung immer wichtiger. Dafür ist eine zentrale Erfassung und Haltung der Daten ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Kriminalität ist immer öfter nicht lokal begrenzt, sondern kantonsübergreifend oder sogar national. Deshalb werden Forderungen nach einem besseren nationalen polizeilichen Informationsaustausch immer lauter - zu Recht. Es ist das gemeinsame Ziel von Bund und Kantonen, die polizeiliche Informatiklandschaft der Schweiz für die heutigen Herausforderungen der nationalen und internationalen Polizeikooperation fit zu machen. So bestehen bereits verschiedene Programme und Projekte, welche eine bessere Vernetzung der verschiedenen polizeilichen Informationssysteme unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen zum Ziel haben. Zu erwähnen ist hier z. B. das Programm zur Harmonisierung der Polizeiinformatik (HPI), das die interkantonale Polizeikommunikation mit verschiedenen Projekten insgesamt vereinfachen und sicherer machen soll.

Aktuell wird mit den Kantonen eine Vorstudie für eine nationale polizeiliche Abfrageplattform erarbeitet. Diese nationale Abfrageplattform soll es der Polizei erlauben, mittels einer einzigen Abfrage alle Informationen aus kantonalen und nationalen polizeilichen Informationssystemen abzurufen. Eine zentrale Datenerfassung und -bearbeitung steht auch aus Gründen der kantonalen Polizeihoheit nicht zur Diskussion. Je nach Ausgestaltung der nationalen Abfrageplattform werden die Rechtsgrundlagen von Bund und Kantonen anzupassen sein.

 

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