Von Jon Mettler, Berner Zeitung
Die Überwachung von E-Mail-Verkehr und Mobiltelefonie hat in den vergangenen 15 Jahren stark zugenommen. Mit der Revision des entsprechenden Gesetzes wollen die Behörden ihre Befugnisse ausweiten. Ein Kadermann der Swisscom wendet sich gegen den Datenhunger der Ermittler.
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden haben das Recht, Postverkehr und Telekommunikation von Privatpersonen zu überwachen, um Verbrechen aufzuklären. Der Staat nutzt die Möglichkeiten, die ihm der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Das zeigt der Langzeitvergleich zu den Überwachungsanordnungen. So hat sich die Zahl der mitgehörten Telefonate oder mitgelesenen E-Mails innerhalb von 15 Jahren knapp verdoppelt. Im vergangenen Jahr betrafen 96 von 100 dieser Echtzeitüberwachungen Mobilfunkanschlüsse.
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Üpf), der die Überwachungsmassnahmen anordnet, hält zur Kritik des datenhungrigen Schnüffelstaates fest: Die Behörden hätten im vergangenen Jahr nur in 15 von 1000 Delikten eine Überwachung für nötig erachtet. Bei den ausgewiesenen 16015 Überwachungsmassnahmen aus dem Jahr 2013 ging es in 28 von 100 Fällen um Drogenhandel. Es folgen Diebstahl mit knapp 14 Prozent und Raub mit knapp 6 Prozent.
Die meisten Überwachungen ordneten die Behörden im Kanton Zürich mit 2806 an. Der Kanton Bern landet mit 1104 Massnahmen auf Platz sechs – nach den Kantonen Genf, Waadt, Tessin und Aargau.
Nun soll die Eidgenossenschaft bei der Überwachung der Bürger noch mehr Kompetenzen erhalten. Der Nationalrat berät entweder in der Herbst- oder Wintersession über die Totalrevision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Die Vorschläge stammen aus dem Justizdepartement der sozialdemokratischen Vorsteherin Simonetta Sommaruga. Im März hatte der Ständerat die Revision bereits durchgewinkt.
Drei heikle Punkte
Drei Punkte sind vor dem Hintergrund der freiheitlichen Grundrechte heikel: Neu soll die Vorratsdatenspeicherung von bisher sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Damit gemeint ist etwa der Nachweis einer Telefonverbindung, also wer mit wem und wie lange telefoniert hat.
Zudem will das totalrevidierte Büpf alle Internet-Dienstleister verpflichten, Nutzerdaten zu speichern und an die Behörden auszuhändigen. Bisher waren dazu nur die Anbieter von Internetanschlüssen wie Swisscom, Cablecom und Sunrise verpflichtet. Neu müssten also auch Anbieter von E-Mail-Diensten, Datenwolken, Chats und freien öffentlichen Drahtlos-Internetzugängen die Daten ihrer Nutzer aufbewahren. Demnach müssten bereits Restaurants, die ihren Gästen einen öffentlichen Internetanschluss zur Verfügung stellen, die Vorgaben des revidierten Büpf erfüllen.
Schliesslich dürften die Behörden neu sogenannte Staatstrojaner einsetzen, um verdächtige Personen zu überwachen. Trojaner sind kleine Programme, die unbemerkt vom Nutzer Computer oder Alleskönner-Handys ausspionieren.
Zuerst kaum Widerstand
Als der Bundesrat im Februar 2013 die Botschaft und den Entwurf zur Revision des Büpf bekannt machte, kam es vorerst nur zu Kritik von internetpolitisch interessierten Kreisen. Die Digitale Gesellschaft, ein Zusammenschluss von Organisationen, Parteien und Privatpersonen, monierte: Anders als in der Botschaft versprochen weite die Regierung mit der vorgeschlagenen Revision die Überwachung stark aus.
Erst im März dieses Jahres mischte sich der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) ein und kritisierte: Es drohe eine ausufernde Überwachung. Weiter äusserte der Asut betriebswirtschaftliche Bedenken: Es sei «stossend», dass die betroffenen Firmen die Kosten für die Überwachungstechnologie tragen müssten und nicht die Verursacher, also die verurteilten Kriminellen. Die Swisscom ist Mitglied des Verbands; Cablecom, Sunrise und Orange sind ausgetreten.
Im Mai weitete sich der Widerstand aus: Auf dem Bundesplatz kam es zu einer Demonstration gegen das revidierte Büpf mit mehreren hundert Aktivisten. In Olten gründete der Luzerner SVP-Kantonalpräsident und Chef des Internetanbieters Green.ch, Franz Grüter, ein überparteiliches Referendumskomitee gegen das revidierte Büpf mit.
Seither ist die öffentliche Debatte verstummt – bis zum vergangenen Montag. In einem Gespräch mit Radio SRF kündigte Andreas Locher, Leiter der Überwachungsgruppe von Swisscom, an: Der grösste Schweizer Telekomanbieter trete als Anwalt der Kunden gegen den Datenhunger des Staates auf. «Es besteht eine gewisse Interessensynergie der Anbieter und der Kunden», so Locher. Die fünfköpfige Überwachungsgruppe hat den Behörden angeforderte Kundendaten auszuhändigen, und zwar rund um die Uhr.
Es sind deutliche Worte an die Adresse der Eidgenossenschaft, die Mehrheitsaktionärin der Swisscom ist. Firmensprecher Sepp Huber sieht aber keine Desavouierung des wichtigsten Anteilseigners: «Wir sind nicht gegen die Gesetzesrevision an sich, sondern haben uns im üblichen politischen Prozess im Rahmen der Vernehmlassung zum vorgelegten Entwurf geäussert.»
Unter anderem fordert die Swisscom, dass der Dienst Üpf kontrolliert wird, um die einheitliche Anwendung von Bundesrecht sicherzustellen. Swisscom sei ein an der Börse kotiertes Unternehmen, «das allen Aktionären verpflichtet ist – nicht nur unserem Hauptaktionär», so Huber.
Keine Anweisung durch Bund
Dem Vernehmen nach gibt es vom Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Swisscom keine Anweisungen, wie sich das Unternehmen in Sachen revidiertes Büpf zu äussern habe.
Swisscom-Kadermann Locher machte im Radiogespräch auch erstmals öffentlich, wie viel die Swisscom die Überwachungsmassnahmen kosten: gegen 10 Millionen Franken jährlich, wobei der Bund 2,5 Millionen Franken zurückzahlt. Diese Rechnung zeigt, dass die Entschädigungen des Bundes die Betriebs- und Personalkosten für die Überwachungsgruppe nicht decken. Die Ausgaben für die staatliche Überwachung werden letztendlich auf die Kunden abgewälzt. Weiter hält die Swisscom fest, dass sie die Investitionen für die Überwachungstechnologie alleine tragen muss.
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