Die Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wird zum Fall für die Einigungskonferenz. National- und Ständerat fanden auch in der dritten Beratungsrunde in einem Punkt keine Einigung. Umstritten ist mit Artikel 26 Absatz 5bis BÜPF noch, ob die Fernmeldedienstanbieter verpflichtet werden sollen, die Telefonranddaten in der Schweiz aufzubewahren. Der Ständerat lehnte dies ab, der Nationalrat beharrte jedoch auf dieser Bestimmung. Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 84 zu 73 Stimmen bei 35 Enthaltungen.
Telefonüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe. Diese hoheitliche Aufgabe wird mit dem BÜPF teilweise an Private delegiert. Es versteht sich von selbst, dass die Schweiz hoheitliche Aufgaben nur innerhalb der Landesgrenzen wahrnehmen kann. Die Ansicht, dass Private, welche im Auftrag des Bundes hoheitliche Aufgaben erfüllen, dies auch im Ausland tun könnten, ist genau so dumm, wie die Ansicht, dass der Dienst ÜPF statt in Bern ebenso gut irgendwo auf der Welt angesiedelt sein könnte.
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
jetzt spenden!