«Viele haben Angst vor der DNA»

5. Januar 2013

Von Monica Müller und Stefan Hohler, Tagesanzeiger

Staatsanwalt Ulrich Weder ermittelt in schweren Gewaltverbrechen. Für seine Arbeit braucht er eine möglichst grosse DNA-Datenbank. Er findet es falsch, dass Profile nach einer gewissen Zeit gelöscht werden müssen.

Sie und Ihre Mitarbeiter haben täglich mit Gewalt zu tun. Wie gehen Sie damit um?

Spurlos geht das nicht an einem vorbei, unser Weltbild hat sich schon etwas verändert. Wir glauben nicht mehr vorbehaltlos an das Gute im Menschen. Der Mensch ist zu sehr vielem in der Lage, vor allem, wenn es um Geld oder Beziehungen geht. Aber im Strafprozess wird nicht über das Leben der Beschuldigten abgerechnet, sondern nur über einen eingegrenzten Lebensabschnitt, nämlich die Straftat.

Wie muss man sich die Arbeit eines Staatsanwalts bei einem Tötungsdelikt vorstellen?

Mit dem Brandtouroffizier der Polizei wird auch einer unserer Staatsanwälte avisiert, der ebenfalls an den Tatort ausrückt. Zudem werden die notwendigen Dienste aufgeboten: Rechtsmedizin, Forensisches Institut, der polizeiliche Pikettdienst Kapitalverbrechen und allenfalls die Fahndung. Der Staatsanwalt ist Verfahrensleiter und verantwortlich für die Untersuchung. Dabei arbeitet er eng mit der Polizei zusammen. An der Sachbearbeiterkonferenz sind zu Beginn der Untersuchung alle am Tatort aufgebotenen Dienste am runden Tisch und besprechen die bisherigen Erkenntnisse und das weitere Vorgehen.

Bis der Fall vor Gericht kommt, dauert es im Gegensatz etwa zu Deutschland eine lange Zeit. Weshalb?

Bei uns ist die Beweisabnahme nicht öffentlich, sie findet im Untersuchungsverfahren statt und nicht vor Gericht wie etwa in Deutschland. Deshalb fragen sich viele Leute, die Krimiserien im Fernsehen schauen, immer wieder: Warum geht es bei uns so lange, bis Anklage erhoben wird? In Deutschland wird schon nach ein paar Wochen Anklage erhoben, dafür dauert der Prozess viel länger und nicht, wie bei uns, einen halben Tag oder höchstens wenige Tage.

Wie lange dauert es dann, bis ein Fall vor Gericht kommt?

Wir versuchen, ab dem Zeitpunkt, an dem wir den Täter eines Tötungsdelikts haben, in einem Jahr Anklage zu erheben. Es dauert dann noch etwa ein halbes Jahr, bis der Fall vom Gericht behandelt wird.

Beschäftigen Sie ungelöste Fälle?

Unaufgeklärte Tötungsdelikte sind etwas vom Unerfreulichsten, auch für den zuständigen Staatsanwalt. Tötungsdelikte beschäftigen uns zeitlich gesehen unmittelbar nach der Tat fast rund um die Uhr. Mit der Zeit wird es ruhiger. Irgendwann wird das Verfahren bei unbekannter Täterschaft sistiert. Das heisst, es wird nur noch ermittelt, wenn es neue Informationen gibt. Es kann aber sein, dass wir auch viele Jahre nach einer Tat noch etwas hören oder jemand eine Aussage macht. Dann nehmen wir das Verfahren wieder auf.

Mit wie vielen Fällen befasst sich ein Staatsanwalt in Ihrer Abteilung?

Jeder Staatsanwalt, jede Staatsanwältin behandelt um die 20 Fälle gleichzeitig. Es handelt sich um opferzentrierte Fälle: Tötungsdelikte, schwere Körperverletzungen, bewaffnete Raubtaten, schwere Sexualdelikte, sexuelle Missbräuche von Kindern und schwere Fälle von häuslicher Gewalt. Beziehungsdelikte machen einen Grossteil unserer Arbeit aus. Wir haben in unserer Amtsstelle rund 300 hängige Fälle. Davon sind über 80 Fälle solche von häuslicher Gewalt und 60 von sexuellem Kindsmissbrauch.

Diese Fälle finden vor allem in den eigenen vier Wänden statt.

Häusliche Gewalt wird heute als das qualifiziert, was es ist: eine kriminelle Tat. Auch Sexualdelikte gegen Kinder werden heute viel häufiger angezeigt als noch vor wenigen Jahrzehnten.

Gestiegen sind die Ansprüche vor Gericht. Die Beweisführung wird immer anspruchsvoller.

Ja. Einerseits haben wir viel bessere Möglichkeiten in der Dokumentation eines Tatorts, in der Rekonstruktion eines Delikts und in der Beweisführung – Stichwort DNA. Andererseits sind die prozessualen Beweisanforderungen enorm gestiegen. Früher konnten sich die Untersuchungsbehörden noch viel stärker auf eine Zeugenaussage abstützen und mit dem gesunden Menschenverstand argumentieren. Heute sind die juristischen Voraussetzungen an einen Beweis bedeutend höher geworden.

Das heisst, Zeugenaussagen haben nicht mehr den Stellenwert, den sie früher gehabt haben?

Eine Zeugenaussage allein hat weniger Gewicht. Zudem hat die Bereitschaft von Zeugen, auszusagen, abgenommen. Dies hängt oft mit einer diffusen Angst vor Repressalien seitens der mutmasslichen Täter zusammen. Dies erschwert die Beweisführung enorm.

Die Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte hat den Ruf, harte Strafanträge vor Gericht zu stellen.

Das haben diese Delikte und ihre Opfer auch verdient. Mein Ideal ist: in der Form und im Umgang korrekt, in der Sache aber konsequent bis hart. Früher wurde vielfach nur geschaut, was objektiv tatsächlich passiert war. Wenn beispielsweise ein Opfer bei einem Tritt in den Kopf das Glück hatte, nur leicht verletzt zu werden, wurde der Beschuldigte wegen einfacher Körperverletzung angeklagt. Heute ist unsere Praxis eine andere: Wenn einer Person in den Kopf getreten wird, dann läuft der Fall bei uns unter versuchter schwerer Körperverletzung, auch wenn das Opfer strafrechtlich gesehen nur leichte Verletzungen erlitten hat, etwa eine Hirnerschütterung mit ambulanter Behandlung.

Stellen Sie auch eine Veränderung in den Urteilen fest?

Ich frage mich immer wieder, warum sich die Gerichtspraxis bei vielen Delikten am unteren Rand des Strafrahmens bewegt. In der Beurteilung von gewissen Gewaltdelikten hat sich aber im Kanton Zürich die Praxis verschärft. Das hängt zweifellos auch mit geänderten gesellschaftlichen Einstellungen zur Gewalt zusammen. Diese Praxisverschärfung wird auch vom Bundesgericht gestützt.

Eine wichtige Rolle in der Beweisführung spielt dafür die DNA. Was braucht es, damit DNA-Spuren als Beweismittel gelten?

DNA-Spuren beweisen für sich allein nicht einmal die Anwesenheit der betreffenden Person am Tatort. Es könnte ja auch ein Spurentransport, also eine Spurenübertragung, stattgefunden haben. Und vor allem beweist die DNA keinen Tatablauf. Eine Spermaspur bei einem Opfer etwa lässt nicht auf eine Vergewaltigung schliessen, bloss auf Geschlechtsverkehr. Wir müssen sowohl die Anwesenheit des Beschuldigten am Tatort wie auch den Tatablauf trotz DNA beweisen können. Dennoch: DNA bietet einen hervorragenden Ansatzpunkt in der Fahndung, damit man überhaupt auf einen Tatverdächtigen kommt. Und zweitens ergibt sich durch eine DNA-Spur für den Betroffenen ein Erklärungsbedarf. Die Erklärung kann plausibel oder weniger plausibel sein.

Im Fall der getöteten Psychoanalytikerin aus dem Zürcher Seefeld hat man trotz DNA-Spuren den Mörder nicht finden können.

Die Forensiker haben zwar mutmasslich täterische DNA-Spuren sichergestellt, konnten den Träger aber noch nicht finden. Und das, obwohl wir bei über 300 Personen die DNA untersucht haben.

DNA-Profile müssen nach einer Zeit gelöscht werden. Ist das aus ermittlungstaktischen Gründen nicht ein grosser Nachteil?

Wird eine Person erkennungsdienstlich erfasst, erstellt die Polizei Fotos, Fingerabdrücke und einen DNA-Abstrich. Von Letzterem kann leider aus gesetzlichen Gründen nicht routinemässig ein DNA-Profil erstellt und in der DNA-Datenbank eingegeben werden. Ferner müssen DNA-Profile nach gewissen Fristen wieder gelöscht werden, etwa nach einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens.

Weshalb?

Es herrscht leider immer noch die diffuse Angst, dass mit der DNA-Analyse der gläserne Mensch geschaffen werden kann, von dem man weiss, wo er ist und was er tut. So ist es überhaupt nicht. Kriminalpolitisch wäre es wünschenswert, möglichst viele DNA-Profile zu haben, um Vergleichsspuren in einem Delikt zu haben. Es ist stossend, wenn DNA-Profile nach einer gewissen Frist aus der Datenbank gelöscht werden müssen, obwohl sie dort keinen Rappen kosten. Überlegt man sich genau, was DNA für die Beweisführung – und damit auch für die Verhinderung weiterer schwerer Verbrechen – leisten kann, ist die erwähnte Angst unberechtigt.

Schauen Sie privat auch Krimis?

Ich schalte am Sonntagabend ab und zu den «Tatort» ein und verfolge den Krimi. Ohne aber dabei ständig zu denken: Das ist unrealistisch oder unplausibel. Die realen grösseren Fälle hingegen, die lassen meine Kollegen und mich kaum los. Sind wir unter uns, debattieren wir häufig darüber.

 

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